ESF

Von den vier Strukturfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), dem Europäischen Fischereifonds (EFF) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ist letzt genannter der älteste.

Er wurde 1957 gegründet und ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er sorgt dafür, dass die Lissabon-Ziele umgesetzt werden.

Durch den ESF soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in Europa gefestigt werden. Er dient der Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den Mitgliedsstaaten. Seine Aufgabe besteht darin, Arbeitslosigkeit zu verhindern und zu bekämpfen und sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen auf die Veränderungen der Arbeitswelt vorzubereiten.

Der Fonds wurde im Laufe der Jahre hinsichtlich der Ziele und der Organisation vielfach umgestaltet. Das ursprünglich zentral in Brüssel gesteuerte Förderinstrument entwickelte sich zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaaten zu einem dezentralen Förderinstrument mit klaren politischen Zielen.

Ziele in der Förderperiode 2007-2013

In der Förderperiode 2007-2013 stehen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Mittel in Höhe von 75 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Höhe der zu erhaltenden Mittel orientiert sich an der Leistungsstärke der Mitgliedstaaten.

Deutschland erhält dabei 9,3 Mrd. €. Von diesen erhält das Land Baden-Württemberg in der neuen Förderperiode Fördermittel in Höhe von insgesamt 266 Mio. €.

Die Förderperiode 2007-2013 soll dazu genutzt werden, die Vorgaben der Lissabon-Strategie erfolgreich umzusetzen und die eingebetteten Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu erreichen.

Ziele sind Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie die Sicherung des sozialen Zusammenhalts. So soll die allgemeine Beschäftigungsrate der EU auf 70% gesteigert, sowie die Teilnehmerzahl in der beruflichen Weiterbildung auf 12,5% erhöht werden. Demgegenüber soll die Quote der Schulabbrecher in der EU auf unter 10% reduziert werden.

Die Ziele des ESF:

  • Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten
  • Verbesserung des Humankapitals
  • Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen
  • Förderung von Partnerschaften, Bündnissen und Initiativen auf nationaler, transnationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Erleichterung von Reformen in den Bereichen Beschäftigung und Integration

Umsetzung

Die Umsetzung des ESF erfolgt dezentral in den einzelnen Mitgliedsstaaten auf Basis von Verordnungen und Leitlinien der EU. Gleichwohl können die Mitgliedstaaten eigene Schwerpunkte setzen. In Deutschland haben neben dem Bund, der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vertreten wird, auch alle Bundesländer ein eigenes Operationelles Programm (OP) geschrieben und Förderrichtlinien erlassen. Auf Basis dieser Programme werden die Fondsmittel in den jeweiligen Mitgliedsstaaten eingesetzt.

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es für die Strukturfonds in der EU zwei Zielgebiete: Diese gliedern sich ausgehend vom sozioökonomischen Entwicklungsstand der Mitgliedstaaten in zwei Ziele: Das Zielgebiet „Konvergenz“ umfasst die am wenigsten entwickelten Regionen mit einem Bruttonationaleinkommen pro Kopf unter 75% des EU-Durchschnitts. Das Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (RWB), betrifft alle übrigen Gebiete der Union, die nicht mehr unter das Konvergenzziel fallen. Für die Konvergenz-Gebiete werden 78% der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt, für die RWB-Gebiete 18%.

Von den 9,3 Mrd. € des Europäischen Sozialfonds entfallen 1.3 Mrd. € auf die Konvergenz Gebiete (in der Regel die neuen BL) und 2.2 Mrd. € auf die Zielgebiete „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und -beschäftigung (die alten BL und Berlin, ohne den Regierungsbezirk Lüneburg). Die verbleibenden 5.8 Mrd. € werden durch die Operationellen Programme der einzelnen Bundesländer umgesetzt und verantwortet.

Das OP in Baden-Württemberg knüpft an die erfolgreiche Förderperiode 2000-2006 an, koordiniert die Angleichung nach Vorgaben der EU, des Bundes, sowie des Landes und baut gleichzeitig auf den gegenwärtigen sozioökonomischen Gegebenheiten in Baden-Württemberg auf. Dabei sind die Regionalen Arbeitskreise von Bedeutung. Diese müssen anhand des OP Ziele für ihre jeweiligen Regionen entwickeln. Auf einer Sitzung werden dann die eingereichten Projekte inhaltlich bewertet ob sie den regionalen Zielen und Strategien entsprechen und danach ein Ranking erstellt, was im Anschluss an die L-Bank zur Finanzierung geschickt wird.

Das Operationelle Programm für Baden-Württemberg


Prioritätenachsen


Die Strategischen Ziele des Operationellen Programms verteilen sich auf drei thematische Prioritätenachsen:

  • Prioritätenachse A: Steigerung der Anpassungs- und
    Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten
    • A1: Verbesserung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten
    • A2: Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Flexibilisierung betrieblicher Prozesse in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in KMU
    • A3: Ausbau des Unternehmergeistes
  • Prioritätenachse B: Verbesserung des Humankapitals
    • B4: Erhöhung der Chancen der nachwachsenden Generation
    • B5: Verbesserung der Weiterbildung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels
    • B6: Steigerung der Innovationsfähigkeit von Beschäftigten und Wissenstransfer

  • Prioritätenachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen
    • C7: Integration in den ersten Arbeitsmarkt
    • C8: Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit


Die Zielgruppen der entsprechenden Prioritätenachsen finden Sie auf der Seite des Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg unter: http://www.esf-bw.de/esf/index.php?id=40

Die Querschnittsziele Gleichstellung von Frauen und Männern, Transnationale Kooperation und Nachhaltigkeit sind neben diesen Prioritäten in sämtlichen Prioritätenachsen zu beachten.

Fördergrundsätze

  • Fehlbedarfsplanung: Der ESF ersetzt die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und vorhandenen Finanzmitteln. Dabei wird auf den Subsidiaritätsgrundsatz zurückgegriffen: Die Ausgaben müssen zunächst durch private und öffentliche Mittel gedeckt werden.
  • Zusätzlichkeit: Die ESF-Förderung darf nicht an Stelle von öffentlichen Strukturausgaben oder diesen gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedsstaates verwendet werden.
  • Partnerschaft: Relevante Partner und regionale Arbeitskreise werden von Beginn an einbezogen, u. a. bei der Programmierung des Operationellen Programms oder bei der aktiven Umsetzung der Förderung.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg unter: http://www.esf-bw.de