Von den vier Strukturfonds, dem Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds
für
die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), dem Europäischen
Fischereifonds (EFF) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ist
letzt genannter der älteste.
Er wurde 1957 gegründet und ist das zentrale arbeitsmarktpolitische
Förderinstrument der Europäischen Union. Er sorgt dafür,
dass die Lissabon-Ziele umgesetzt werden.
Durch den ESF soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in Europa
gefestigt werden. Er dient der Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigung in den Mitgliedsstaaten. Seine Aufgabe besteht
darin, Arbeitslosigkeit zu verhindern und zu bekämpfen und sowohl
Arbeitnehmer als auch Unternehmen auf die Veränderungen der Arbeitswelt
vorzubereiten.
Der Fonds wurde im Laufe der Jahre hinsichtlich der Ziele und der Organisation
vielfach umgestaltet. Das ursprünglich zentral in Brüssel gesteuerte
Förderinstrument entwickelte sich zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaaten
zu einem dezentralen Förderinstrument mit klaren politischen Zielen.
Ziele in der Förderperiode 2007-2013
In der Förderperiode 2007-2013 stehen den Mitgliedstaaten im Rahmen
des Europäischen Sozialfonds Mittel in Höhe von 75 Mrd. Euro
zur Verfügung. Die Höhe der zu erhaltenden Mittel orientiert
sich an der Leistungsstärke der Mitgliedstaaten.
Deutschland erhält dabei 9,3 Mrd. €. Von diesen erhält
das Land Baden-Württemberg in der neuen Förderperiode Fördermittel
in Höhe von insgesamt 266 Mio. €.
Die Förderperiode 2007-2013 soll dazu genutzt werden, die Vorgaben
der Lissabon-Strategie erfolgreich umzusetzen und die eingebetteten Ziele
der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu erreichen.
Ziele sind Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität
und Arbeitsproduktivität sowie die Sicherung des sozialen Zusammenhalts.
So soll die allgemeine Beschäftigungsrate der EU auf 70% gesteigert,
sowie die Teilnehmerzahl in der beruflichen Weiterbildung auf 12,5% erhöht
werden. Demgegenüber soll die Quote der Schulabbrecher in der EU
auf unter 10% reduziert werden.
Die Ziele des ESF:
- Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten
- Verbesserung des Humankapitals
- Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen
- Förderung von Partnerschaften, Bündnissen und Initiativen auf nationaler, transnationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Erleichterung von Reformen in den Bereichen Beschäftigung und Integration
Umsetzung
Die Umsetzung des ESF erfolgt dezentral in den einzelnen Mitgliedsstaaten
auf Basis von Verordnungen und Leitlinien der EU. Gleichwohl können
die Mitgliedstaaten eigene Schwerpunkte setzen. In Deutschland haben
neben dem Bund, der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) vertreten wird, auch alle Bundesländer ein eigenes Operationelles
Programm (OP) geschrieben und Förderrichtlinien erlassen. Auf
Basis dieser Programme werden die Fondsmittel in den jeweiligen Mitgliedsstaaten
eingesetzt.
Seit dem 1. Januar 2007 gibt es für die Strukturfonds in der EU
zwei Zielgebiete: Diese gliedern sich ausgehend vom sozioökonomischen
Entwicklungsstand der Mitgliedstaaten in zwei Ziele: Das Zielgebiet „Konvergenz“ umfasst
die am wenigsten entwickelten Regionen mit einem Bruttonationaleinkommen
pro Kopf unter 75% des EU-Durchschnitts. Das Zielgebiet „Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (RWB), betrifft
alle übrigen Gebiete der Union, die nicht mehr unter das Konvergenzziel
fallen. Für die Konvergenz-Gebiete werden 78% der Fördermittel
aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellt, für
die RWB-Gebiete 18%.
Von den 9,3 Mrd. € des Europäischen Sozialfonds entfallen 1.3
Mrd. € auf die Konvergenz Gebiete (in der Regel die neuen BL) und
2.2 Mrd. € auf die Zielgebiete „Regionale Wettbewerbsfähigkeit
und -beschäftigung (die alten BL und Berlin, ohne den Regierungsbezirk
Lüneburg). Die verbleibenden 5.8 Mrd. € werden durch die Operationellen
Programme der einzelnen Bundesländer umgesetzt und verantwortet.
Das OP in Baden-Württemberg knüpft an die erfolgreiche Förderperiode
2000-2006 an, koordiniert die Angleichung nach Vorgaben der EU, des Bundes,
sowie des Landes und baut gleichzeitig auf den gegenwärtigen sozioökonomischen
Gegebenheiten in Baden-Württemberg auf. Dabei sind die Regionalen
Arbeitskreise von Bedeutung. Diese müssen anhand des OP Ziele für
ihre jeweiligen Regionen entwickeln. Auf einer Sitzung werden dann
die eingereichten Projekte inhaltlich bewertet ob sie den regionalen
Zielen
und Strategien entsprechen und danach ein Ranking erstellt, was im
Anschluss an die L-Bank zur Finanzierung geschickt wird.
Das Operationelle Programm für Baden-Württemberg
Prioritätenachsen
Die Strategischen Ziele des Operationellen Programms verteilen sich
auf drei thematische Prioritätenachsen:
- Prioritätenachse A: Steigerung
der Anpassungs- und
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten- A1: Verbesserung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten
- A2: Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Flexibilisierung betrieblicher Prozesse in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in KMU
- A3: Ausbau des Unternehmergeistes
- Prioritätenachse B: Verbesserung des Humankapitals
-
B4: Erhöhung der Chancen der nachwachsenden Generation
-
B5: Verbesserung der Weiterbildung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels
-
B6: Steigerung der Innovationsfähigkeit von Beschäftigten und Wissenstransfer
-
- Prioritätenachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung
sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen
- C7: Integration in den ersten Arbeitsmarkt
- C8: Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
Die Zielgruppen der entsprechenden Prioritätenachsen finden Sie
auf der Seite des Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg
unter: http://www.esf-bw.de/esf/index.php?id=40
Die Querschnittsziele Gleichstellung von Frauen und Männern, Transnationale
Kooperation und Nachhaltigkeit sind neben diesen Prioritäten in
sämtlichen Prioritätenachsen zu beachten.
Fördergrundsätze
- Fehlbedarfsplanung: Der ESF ersetzt die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und vorhandenen Finanzmitteln. Dabei wird auf den Subsidiaritätsgrundsatz zurückgegriffen: Die Ausgaben müssen zunächst durch private und öffentliche Mittel gedeckt werden.
- Zusätzlichkeit: Die ESF-Förderung darf nicht an Stelle von öffentlichen Strukturausgaben oder diesen gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedsstaates verwendet werden.
- Partnerschaft: Relevante Partner und regionale Arbeitskreise werden von Beginn an einbezogen, u. a. bei der Programmierung des Operationellen Programms oder bei der aktiven Umsetzung der Förderung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Europäischen
Sozialfonds in Baden-Württemberg unter: http://www.esf-bw.de