Grundtvig

Das sektorale Programm Grundtvig befasst sich mit dem Thema lebenslanges Lernen über Erwachsenenbildung im weitesten Sinne. Dabei sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Qualität und Verfügbarkeit der Erwachsenenbildung verbessern, ihre europäische Dimension stärken und den Zugang zum Bildungsangebot für Erwachsene vereinfachen. Des Weiteren sollen verbesserte Bildungsmöglichkeiten für Schulabgänger ohne Schulabschluss geschaffen und innovative Konzepte über alternative Bildungswege gefördert werden, wobei sowohl formelles als auch informelles Lernen einbezogen werden.
Ziele von Grundtvig:

  • Verbesserung der Qualität und des Zugangs zur Mobilität von an der Erwachsenenbildung beteiligten Personen
  • Verbesserung der Zusammenarbeit von Erwachsenenbildungseinrichtungen in Europa
  • Unterstützung von Angehörigen gesellschaftlicher Risiko- und Randgruppen
  • Förderung von Entwicklung und Transfer innovativer Verfahren
  • Entwicklung innovativer Informations- und Kommunikationstechnologie gestützter Inhalte
  • Verbesserung der pädagogischen Konzepte und des Managements von Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • Bewältigung der durch den demographischen Wandel entstehenden Bildungsherausforderungen
  • Bereitstellen von Möglichkeiten für Erwachsene, ihr Wissen und ihre Kompetenzen auszubauen

Grundtvig ist in folgende Unteraktionen gegliedert:

Europäische Kooperationsprojekte:

In diesen Projekten arbeiten Bildungseinrichtungen aus mindestens drei europäischen Staaten zusammen, um innovative Ergebnisse mit europäischem Mehrwert zu erarbeiten. Themen können z.B. sein:

  • Interkulturelle Bildung
  • Lernen im Alter (demographischer Wandel)
  • Sprachenlernen (vor dem Hintergrund des Ziels der Kommission, dass sich jeder neben seiner Muttersprache noch in zwei weiteren Sprachen von EU-Mitgliedsstaaten verständigen können soll)
  • Integration von Migranten und Migrantinnen und anderen benachteiligten Bevölkerungsgruppen
  • Verbesserung des Managements von Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • Entwicklung von Curricula, Fortbildungskursen und Methoden
  • Verbesserung des Zugangs zur Erwachsenenbildung, z. B. durch Bildungsberatung
  • Qualitätsmanagement von Erwachsenenbildungseinrichtungen

Diese Kooperationsprojekte werden zentral durch die EU-Kommission verwaltet. Es müssen Einrichtungen aus mindestens drei am Programm teilnehmenden Ländern beteiligt sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission unter: http://ec.europa.eu/education/index_de.html

Mobilitätsstipendien für Beschäftigte in der Erwachsenenbildung:

Gefördert wird die Teilnahme an ein- bis sechswöchigen Weiterbildungskursen, Praktika oder Hospitationen für Beschäftigte in der Erwachsenenbildung in einem anderen europäischen Teilnehmerstaat. Teilnehmen können sowohl hauptamtlich, als auch nebenamtlich, als auch ehrenamtlich in der Erwachsenenbildung Tätige, sowie Verwaltungspersonal im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Teilnehmenden sollen ihre Fähigkeiten auf dem Gebiet des Lehrens und der Beratung verbessern. Ab 2008 werden auch Assistenzzeiten für angehendes Erwachsenenbildungspersonal gefördert. Es erfolgt eine dezentrale Verwaltung durch die Nationale Agentur, hier in Deutschland durch die Nationale Agentur beim Bibb (Bundesinstitut für Berufsbildung). Für die neue Förderphase werden europaweit abgestimmte Antragsfristen eingeführt, die die Einreichungsfrist von drei Monaten vor geplantem Maßnahmebeginn ablösen. Die nächsten Antragsfristen sind der 30. Mai 2007 für Maßnahmen, die zwischen dem 01. Oktober 2007 und dem 31. Januar 2008 stattfinden werden, und der 30. Oktober für Maßnahmen, die zwischen dem 01. Februar 2008 und dem 31. Mai 2008 stattfinden werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.na-bibb.de

Beispiele für Mobilitätsstipendien

Lernpartnerschaften:

Eine Lernpartnerschaft fördert die Kooperation von Einrichtungen der Erwachsenenbildung aus mindestens drei europäischen Staaten. Im Unterschied zu den ergebnisorientierten europäischen Kooperationsprojekten wird der Schwerpunkt auf den Prozess der Zusammenarbeit gelegt. Auch Lernende sollen in diese Entwicklung integriert werden. Antragsberechtigt sind alle Arten von Bildungseinrichtungen, die Erwachsenenbildung anbieten. Lernpartnerschaften werden dezentral verwaltet über die Nationale Agentur des jeweiligen Staates. In Deutschland ist die Nationale Agentur beim Bibb (Bundesinstitut für Berufsbildung) dafür zuständig. Jeder Partner reicht den Antrag bei seiner Nationalen Agentur ein. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.na-bibb.de

Beispiele für Lernpartnerschaften

Netzwerke:

Diese Unteraktion umfasst

  • breit angelegte Netzwerke mit europäischem Charakter, die Ergebnisse und Informationen verbreiten und zu einem besseren Verständnis auf europäischer Ebene beitragen (thematische Netzwerke)
  • Netzwerke, die als Forum des Erfahrungsaustauschs dienen (Projektnetzwerke)

An Netzwerkaktivitäten müssen sich Institutionen aus mindestens zehn am Programm teilnehmenden Staaten beteiligen. Sie werden zentral durch die EU-Kommission verwaltet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission unter: http://ec.europa.eu/education/index_de.html