Das sektorale Programm Grundtvig befasst sich mit dem Thema lebenslanges
Lernen über Erwachsenenbildung im weitesten Sinne. Dabei sollen Maßnahmen
gefördert werden, die die Qualität und Verfügbarkeit der
Erwachsenenbildung verbessern, ihre europäische Dimension stärken
und den Zugang zum Bildungsangebot für Erwachsene vereinfachen. Des
Weiteren sollen verbesserte Bildungsmöglichkeiten für Schulabgänger
ohne Schulabschluss geschaffen und innovative Konzepte über alternative
Bildungswege gefördert werden, wobei sowohl formelles als auch informelles
Lernen einbezogen werden.
Ziele von Grundtvig:
- Verbesserung der Qualität und des Zugangs zur Mobilität von an der Erwachsenenbildung beteiligten Personen
- Verbesserung der Zusammenarbeit von Erwachsenenbildungseinrichtungen in Europa
- Unterstützung von Angehörigen gesellschaftlicher Risiko- und Randgruppen
- Förderung von Entwicklung und Transfer innovativer Verfahren
- Entwicklung innovativer Informations- und Kommunikationstechnologie gestützter Inhalte
- Verbesserung der pädagogischen Konzepte und des Managements von Erwachsenenbildungseinrichtungen
- Bewältigung der durch den demographischen Wandel entstehenden Bildungsherausforderungen
- Bereitstellen von Möglichkeiten für Erwachsene, ihr Wissen und ihre Kompetenzen auszubauen
Grundtvig ist in folgende Unteraktionen gegliedert:
Europäische Kooperationsprojekte:
In diesen Projekten arbeiten Bildungseinrichtungen aus mindestens
drei europäischen Staaten zusammen, um innovative Ergebnisse mit europäischem
Mehrwert zu erarbeiten. Themen können z.B. sein:
- Interkulturelle Bildung
- Lernen im Alter (demographischer Wandel)
- Sprachenlernen (vor dem Hintergrund des Ziels der Kommission, dass sich jeder neben seiner Muttersprache noch in zwei weiteren Sprachen von EU-Mitgliedsstaaten verständigen können soll)
- Integration von Migranten und Migrantinnen und anderen benachteiligten Bevölkerungsgruppen
- Verbesserung des Managements von Erwachsenenbildungseinrichtungen
- Entwicklung von Curricula, Fortbildungskursen und Methoden
- Verbesserung des Zugangs zur Erwachsenenbildung, z. B. durch Bildungsberatung
- Qualitätsmanagement von Erwachsenenbildungseinrichtungen
Diese Kooperationsprojekte werden zentral durch die EU-Kommission
verwaltet. Es müssen Einrichtungen aus mindestens drei am
Programm teilnehmenden Ländern beteiligt sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission
unter: http://ec.europa.eu/education/index_de.html
Mobilitätsstipendien für Beschäftigte in
der Erwachsenenbildung:
Gefördert wird die Teilnahme an ein- bis sechswöchigen Weiterbildungskursen,
Praktika oder Hospitationen für Beschäftigte in der Erwachsenenbildung
in einem anderen europäischen Teilnehmerstaat. Teilnehmen können
sowohl hauptamtlich, als auch nebenamtlich, als auch ehrenamtlich in der
Erwachsenenbildung Tätige, sowie Verwaltungspersonal im Bereich der
Erwachsenenbildung. Die Teilnehmenden sollen ihre Fähigkeiten auf
dem Gebiet des Lehrens und der Beratung verbessern. Ab 2008 werden auch
Assistenzzeiten für angehendes Erwachsenenbildungspersonal gefördert.
Es erfolgt eine dezentrale Verwaltung durch die Nationale Agentur, hier
in Deutschland durch die Nationale Agentur beim Bibb (Bundesinstitut für
Berufsbildung). Für die neue Förderphase werden europaweit abgestimmte
Antragsfristen eingeführt, die die Einreichungsfrist von drei Monaten
vor geplantem Maßnahmebeginn ablösen. Die nächsten Antragsfristen
sind der 30. Mai 2007 für Maßnahmen, die zwischen dem 01. Oktober
2007 und dem 31. Januar 2008 stattfinden werden, und der 30. Oktober für
Maßnahmen, die zwischen dem 01. Februar 2008 und dem 31.
Mai 2008 stattfinden werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.na-bibb.de
Beispiele für Mobilitätsstipendien
Lernpartnerschaften:
Eine Lernpartnerschaft fördert die Kooperation von Einrichtungen
der Erwachsenenbildung aus mindestens drei europäischen Staaten.
Im Unterschied zu den ergebnisorientierten europäischen Kooperationsprojekten
wird der Schwerpunkt auf den Prozess der Zusammenarbeit gelegt. Auch
Lernende
sollen in diese Entwicklung integriert werden. Antragsberechtigt
sind alle Arten von Bildungseinrichtungen, die Erwachsenenbildung anbieten.
Lernpartnerschaften
werden dezentral verwaltet über die Nationale Agentur des
jeweiligen Staates. In Deutschland ist die Nationale Agentur beim
Bibb (Bundesinstitut
für Berufsbildung) dafür zuständig. Jeder Partner
reicht den Antrag bei seiner Nationalen Agentur ein.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.na-bibb.de
Beispiele für Lernpartnerschaften
Netzwerke:
Diese Unteraktion umfasst
- breit angelegte Netzwerke mit europäischem Charakter, die Ergebnisse und Informationen verbreiten und zu einem besseren Verständnis auf europäischer Ebene beitragen (thematische Netzwerke)
- Netzwerke, die als Forum des Erfahrungsaustauschs dienen (Projektnetzwerke)
An Netzwerkaktivitäten müssen sich Institutionen aus mindestens zehn am Programm teilnehmenden Staaten beteiligen. Sie werden zentral durch die EU-Kommission verwaltet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission unter: http://ec.europa.eu/education/index_de.html