Das „Querschnittsprogramm“ wird auch als „Transversales Programm“ bezeichnet und ist nahezu gleichbedeutend mit den einstigen „Gemeinsamen Aktionen“. Hierbei werden Projekte gefördert, die mindestens zwei der vier sektoralen Programme betreffen und einen der unten genannten vier Schwerpunkte bearbeiten:
- Politische Zusammenarbeit,
- Sprachenlernen,
- IKT (Informations- u. Kommunikationstechnologien),
- Verbreitung und Nutzung bisheriger Projektergebnisse.
Die Projektarten, die gefördert werden, sind:
- multilaterale Projekte
- Netzwerke
- begleitende Maßnahmen
Die Abwicklung der Projekte ist zentral organisiert
und liegt im Zuständigkeitsbereich
der neuen Exekutiv-Agentur der Europäischen Kommission in Brüssel:
Education, Audiovisual @ Culture Executive Agency (EACEA).
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/index_en.htm